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Verein zum Schutz gefährdeter Kinder i.G.

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Checkliste für eine handyfreie Zone an der Schule

Checkliste für eine handyfreie Zone an der Schule

 

Als Anlage für eine Hausordnung an Schulen

 

Vorschlag und - als Diskussionsgrundlage

 

Vorbemerkung: Im Rahmen der Diskussion um das Mitführen von Handys im Unterricht ist es wichtig, die Schüler über die technischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlen ausführlich zu informieren und mit ihnen darüber zu diskutieren, um den Erziehungsauftrag der Schule gerecht zu werden. Die Schüler sollen Einsicht in die Gefahren und Risiken der Mobilfunkstrahlung gewinnen, um dann eigenverantwortlich zu entscheiden, wie sie mit einem Handy im Privatbereich umgehen. In der Schule bzw. im Unterricht selbst müssen aber strengere Maßstäbe angelegt werden. Zum einen muss die Schule ihrem Vorbildcharakter gerecht werden und zum anderen müssen im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Schulalltags Spielregeln aufgestellt werden, an die sich alle Beteiligte auch halten. Diese Spielregeln regelt im schulischen Bereich die Hausordnung.

 

Vorgaben für die Benutzung von Handys im Unterricht:

In der letzten Zeit gibt es immer mehr wissenschaftliche Untersuchungen, die vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Mobilfunk warnen. Solange die Unbedenklichkeit der durch Mobilfunk abgegebenen Strahlung (bzw. elektromagnetischen Wellen) nicht wissenschaftlich einwandfrei geklärt ist, ist die Schule bemüht, alle Schülerinnen und Schüler vor dieser Strahlung zu schützen (= Vorsorgeprinzip!)

1. Jede Schule muss grundsätzlich eine handyfreie Zone sein, das heißt Handys sollen möglichst überhaupt nicht in die Schule mitgenommen werden.

 

2. Mitgebrachte Handys dürfen innerhalb des Schulgeländes (Gebäude, Gänge, Turnhalle, Schulhof,...) keinesfalls eingeschaltet sein. Ein eingeschaltetes Gerät gilt- selbst wenn es stumm geschaltet ist - als störender Gegenstand .

 

3. Handys dürfen nur in wichtigen Ausnahmefällen (z.B. Notfälle) benutzt werden.

 

4. Bei Klassenfahrten dürfen Handys nur mit ausdrücklicher Genehmigung der begleitenden Lehrkraft verwendet werden.

 

5. Bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen sowie Abschlussprüfungen zählt bereits das bloße Mitführen eines Handys als Unterschleif, unabhängig davon, ob es ein- oder ausgeschaltet ist.

 

6. Bei anderen Formen der Leistungserhebung hat die jeweilige Lehrkraft dafür zu sorgen, dass kein Handy verwendet wird.

 

7. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben für eine „handyfreie Schule“ wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt; das entsprechende Gerät wird eingezogen und am Ende der Stunde (oder des Schuljahres) zurückgegeben. Alternative: wird den Erziehungsberechtigten persönlich (vom Schulleiter bzw. von der entsprechenden Lehrkraft) ausgehändigt.

 

8. Wiederholte Verstößen gegen diese Anordnung können mit einem generellen Handyverbot für den betreffenden Schüler geahndet werden.

 

9. Lehrer sollen mit positivem Beispiel vorangehen und ebenfalls im Schulbereich grundsätzlich kein Handy benutzen.

 

Die hier vorgeschlagenen Punkte sollen im Schulforum diskutiert , dann verabschiedet (im Schulforum arbeiten Lehrer, Eltern und Schüler zusammen) und schließlich in der jeweiligen Hausordnung verankert werden.

 

Kritik und Anregungen bitte an: Verein zum Schutz gefährdeter Kinder i.G.

mailto:kinderschutz@web.de