14.07.2000
Stadt Osnabrück
Nach Unfall am Pool ermittelt die Staatsanwaltschaft
Schwere geistige Schäden wird der Dreijährige behalten, der
Mittwochabend leblos aus einem Swimmingpool in Pye geborgen
wurde. Ein Notarzt hatte ihn an Ort und Stelle wiederbelebt und
dann ins Marienhospital gebracht. Die Umstände des Unglücks
sind tragisch.
Die Mitarbeiterin einer privaten Betreuungseinrichtung hatte
den Jungen zusammen mit zwei Geschwisterkindern am Nachmittag
aus einer Problemfamilie an der Buerschen Straße geholt und mit
nach Hause genommen. Dort, auf einem Grundstück am Fürstenauer
Weg, ereignete sich gegen 18.30 Uhr der Unfall. Die
Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt wegen fahrlässiger
Körperverletzung. In den nächsten Wochen muss geklärt werden,
ob die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Unter der Kontrolle der Betreuerin hatten die Kinder
zunächst gemeinsam im Garten gespielt. Der kleine Reno ging
nach einiger Zeit alleine zur Toilette und blieb mehrere Minuten
fort. Als die Frau nach ihm sah, trieb er leblos im
Swimmingpool, der direkt an die Terrasse grenzt. Vermutlich war
er auf dem Weg zurück in den Garten in das Becken gestürzt.
Die Betreuerin zog den Jungen aus dem Wasser und benachrichtigte
unverzüglich die Rettungskräfte. Wie lange er keine Luft
bekommen hatte, ist nicht bekannt. Staatsanwalt Dr. Alexander
Retemeyer sprach gestern von einem „doppelt tragischen“
Fall. Immerhin habe die Betreuerin Gutes tun wollen. Die Wohnung
an der Buerschen Straße sei verdreckt gewesen. Um Schlimmeres
zu verhindern, habe sich die Frau veranlasst gesehen, die drei
Kinder mitzunehmen.
Die 48-Jährige ist bei einer privaten Einrichtung in
Bramsche beschäftigt. Seit Mai betreut sie im Auftrag der Stadt
die in komplizierten Verhältnissen lebende Familie
sozialpädagogisch mit bis zu 20 Stunden in der Woche. Nach
Auskunft des städtischen Pressesprechers Dr. Sven Jürgensen
ist es durchaus üblich, dass andere Dienste diese Aufgabe
übernehmen. Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass
Betreuer Kinder in Notsituationen mit nach Hause nehmen. Im
Gegenteil: In diesem Fall habe die Frau genau richtig gehandelt.
Dr. Alexander Retemeyer appellierte gestern auf Grund des
Unglücks an alle Eltern, Kinder nicht in der Nähe von
Gartenteichen und Swimmingpools spielen zu lassen. Alle
Grundeigentümer sollten solche Anlagen, die schnell zur
Todesfalle werden könnten, ausreichend sichern – auch um zu
gewährleisten, dass nicht Fremde zu Schaden kommen.
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"Wachkoma"
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"Schaedelhirntrauma"