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© 1994/2000 TEXT, BILD und VIDEO  - Klaus-Peter  Kolbatz , Titiseestr. 27, D-13469 Berlin

ab 1.1.1994  

 

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Rechtliches

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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

A. Allgemeines, Ausnahmen

1. Bestelltes Bildmaterial wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt.

2. Jede Nutzung und jede Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Herrn Klaus-Peter Kolbatz. Eine Zustimmungsverpflichtung besteht nicht. Für jeden Fall der unberechtigten Veröffentlichung und der Weitergabe an Dritte bleiben Schadensersatzforderungen vorbehalten.

3. Abweichende Bedingungen, wie Fristen, Sperrvereinbarungen, Garantieabnahmen etc., müssen auf dem Lieferschein oder in einem Begleitschreiben ausdrücklich erwähnt werden.

4. Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 B. Honorare, Gebühren, Kosten

1. Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig.

2. Honorarsätze werden vor der Verwendung vereinbart. Sie richten sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung, die vorher anzugeben sind. Ist keine Honorarvereinbarung getroffen, so gelten im Zweifelsfall die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

3. Honorarvereinbarungen gelten grundsätzlich nur für die einmalige Veröffentlichung für den angegebenen Zweck in einem einzigen Verlagsobjekt (o.ä.) und nur für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere Verwendung (Prospekt, Verlagswerbung, Klappentext, Rezension, Nachdruck, Lizenzausgabe z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen) ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

5. Honorare werden spätestens bei Verwendung (Drucklegung, Ausstrahlung etc.) fällig.

6. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers.

7. Für die Zusammenstellung einer Bildauswahl werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Arbeitsaufwandes ergeben. Sondervereinbarungen können getroffen werden. Bearbeitungskosten werden bei Verwendung des Bildmaterials angerechnet.

8. Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen: Nach Aufwand ab € 20,-

9. Werden unsere Vorlagen für Layout-Zwecke oder als Skizzenvorlagen verwendet, so erheben wir eine Gebühr.

C. Verfügungsbeschränkungen, Haftung

1. Bearbeitungen, Umarbeitungen Nachbildungen und Umgestaltungen anderer Art, wie z.B. Fotomontage sind nur mit Genehmigung von Kolbatz gestattet.

2. Eine Duplizierung unseres Materials ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

3. Personenbildnisse dürfen nur für Pressezwecke verwendet werden. Der Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist verpflichtet die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Freigabe für Werbung, Verkaufsförderung, Merchandising sowie weiterer kommerzieller Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der abgebildeten Personen sowie der unsrigen. Dies gilt ebenfalls bei tendenzfremder oder textlicher Unterstellung. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Besteller ist er im Innenverhältnis allein diesen etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

4. Jeglicher Weitervertrieb bedarf eines Sondervertrages.

5. Es werden keine Schadensersatzansprüche übernommen, die sich aus einer Verwendung unserer Bilder ergeben sollten.

D. Urhebervermerk, Belegexemplar

1. Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechts.

2. Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne des § 13 Urheberrechtsgesetz wird stets verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur oder Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann.

3. Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gem. § 25 des Gesetzes über das Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern. Die analoge Anwendung des § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.

E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Bei Unterlassung des Urhebervermerkes haben wir Anspruch auf einen Zuschlag von 100% bezogen auf das Grundhonorar, soweit mit uns vor Verwendung unseres Bildmaterials nichts anderes vereinbart wurde.  

 

F. Schadenersatz bei gewerblicher Verwertung von Erfindungen/Programme und naturwissenschaftlichen Abfolgen von Herrn Klaus-Peter Kolbatz

Kolbatz veröffentlicht eine Reihe von seinen Erfindungen/Programme, naturwissenschaftliche Abfolgen, Theorien und Visionen u.a. auch im Internet. Damit wird auch interessanter Stoff für Verlage, Buchautoren und Filmemacher zugänglich. 

Beispiele: Theorien und Visionen könnten sein

1.)  Kolbatz ist Erfinder von "Energie an Luftmoleküle" (Mikrowellenstrahlung) und stellt damit u.a. auch eine Verbindung zum Klimawandel her. (Siehe hierzu auch Dokument aus dem Archiv + Dokument aus dem Archiv + Prinzip "Energie an Luftmoleküle" + Klimaforschung Info + )

2.)  Kolbatz widerspricht der Treibhaustheorie bereits seit 1988 und fand heraus das es keinen Treibhauseffekt geben kann, da Wärme ungehindert in das Weltall entweichen kann. (Siehe hierzu    "Eingabe an den Deutschen Bundestag" Eingabe an den Deutschen Bundestag von Klaus-Peter Kolbatz  +   "CO2-Schwindel" [Video starten] )

3.)  Kolbatz beansprucht Urheberrechte für alle Veröffentlichungen die auf technische Anlagen zur Abkühlung des Klimas hinweisen und/oder im Zusammenhang mit seinem Patent mit der 

     Nr.: 20 2008 014 376.4 stehen könnten. Prinzip "Energie an Luftmoleküle" 

4.) Kolbatz ist Erfinder von "Energie an Luftmoleküle" (Mikrowellenstrahlung) und stellt eine Verbindung zwischen Haarp und der Eisschmelze in der Antarktis her.

5.) Kolbatz ist Erfinder der "Turbothermik" und stellte nach seiner drei jährigen Forschung 2006 fest: " Künstliche Dünger sind verantwortlich für sintflutartige Regenschauer".  von Kolbatz erfundene "Turbothermik" + von Kolbatz erfundene "Turbothermik"

6.) Bei dem Ausbruch des isländischen Gletscher-Vulkan Eyjafjallajökull konzentrieren sich alle Wissenschaftler (stand 15.04.2010), mit Ausnahme von Kolbatz, ausschließlich auf mögliche

    Klimafolgen durch die Aschewolken. Dem widerspricht Kolbatz entschieden und weist auf die gigantische Dampf-Wolkenbildung durch den abschmelzenden Gletscher hin. Globale Regenbildung durch Dampf-Wolkenbildung bei abschmelzende Gletscher Entsprechend

    werden auch hier Urheberrechte geltend gemacht.


7.) Kolbatz erarbeitet Dokumentationen/Filmmaterial und veröffentlicht diese auch im Netz auch unter "poolalarm", "pool-alarm", "klimaforschung". bei facebook, bei youtube.com und .myvideo.de oder ähnlichem.

7A.) Kolbatz ist Erfinder der weltweit Ersten Poolalarm-Anlage! - Durch die Forschungsergebnisse entstand die Grundlage für ein neues Branchenspektrum in der physikalischen Strömung unterhalb der Wasseroberfläche. - Jegliche Art von Sensoren oder mechanisch/elektrische Auslösevorrichtungen unterhalb der Wasseroberfläche fallen unter dem Urheberrecht/Patentrecht von dem Erfinder Klaus-Peter Kolbatz

Diese Erkenntnisse waren dann auch die Voraussetzung für die späteren Tsunami-Forschungen. - Kolbatz erhebt sowohl für die Bezeichnung "Poolalarm" Urheberrechte als auch die uneingeschränkte Nutzung aus der Patentbezeichnung: "Im Wasserangeordnete Vorrichtung zur Überwachung von Schwimmbecken" Patentnummer 39 22 943. Der Urheberrechtsschutz besteht auch nach Erlöschen der Patentschutzrechte für alle Patente weiter und wird bei Zuwiderhandlung, gem. 16.) Haftung durch Dritte angewendet!.

Die Lebensleistung digitalisieren und weiter verwenten. Patent. Nr.: 20 2019 000 605.2  - Patentinhaber: Klaus-Peter Kolbatz
http://www.lehrfilme.eu/evolutionstheorie.htm#Patent
http://www.lehrfilme.eu/evolution.htm

Astrophysiker Stephen Hawking sagte, dass es keine langfristige Zukunft für unsere Spezies auf der Erde gibt.
- http://www.lehrfilme.eu/evolution.htm#
Zukunft

- Drohnenabwehr - Kontrolle von Kriegswaffen -
http://www.lehrfilme.eu/drohnenabwehr.htm

Die "Sterbesoftware" im Gehirn
http://www.lehrfilme.eu/sterbesoftware-kl.htm

- Tiefseeforschung bei Kolbatz -
http://www.klimaforschung.net/tiefsee.htm

- Gesetz der Wellenphysik -
Wissenschaft News in der Unterwasserphysik.
In den Lehrbüchern unbekannt. Von den EU-Patentprüfern als „Sprungpatent“ bezeichnet und der Wissenschaft als „Vater der Unterwasserphysik“ angesehen!.
- http://www.poolalarm.de/gutachten/wellenphysik.htm

- ►Klimaschutz - Wirtschaft sympathisiert mit CO2-Steuer
Ich übernehme in Europa und allen Industriestaaten die Patenschaft für alle Bäume.
Die speichern CO2, das ich urheberrechtlich exklusiv verkaufe

Minireaktor für Jedermann
Zitat aus meinem Bericht von 1967: "Mein nächster Schritt ist, einen Minireaktor für Jedermann zu entwickeln der im Haus für Strom und Wärme sorgt, aber auch als Antrieb in Fahrzeuge eingesetzt werden kann. Mit der kalten Fusion sehe ich hier eine vielversprechende Zukunft." !


Bereits die unerlaubte Verbreitung inhaltlicher Abhandlungen aus dem von Kolbatz veröffentlichen Seiten ist eine Urheberechtsverletzung/Patentverletzung und wird wie folgt geahndet: 
Für den Fall  einer  Patentverletzung/Urheberrechtsverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung oder Entfenung  mit einer Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

7B.) Mit Erteilung des US_Patents Nr. 5.093.650 hat Klaus-Peter Kolbatz den von ihm so benannte "house-alarm" für unter 300 US-Dollar hergestellt und weltweit exportiert. Die Alarmanlage ist die weltweit Erste kabellose Funk-Alarm-Anlage.

Auch hier wird für den Fall  einer  Patentverletzung/Urheberrechtsverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung  mit einer Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

8.) Kolbatz ist Urheber der "Handy-Smog-Steuer" Handy-Smog-Steuerund hat diese für den Ausgleich von Staatsausgaben erarbeitet. 22.02.2008 Petition an den Deutschen Bundestag Petition an den Deutschen Bundestagund 07. März 2008    (pdf)-      Schreiben an Bundespräsident Horst KöhlerSchreiben an Bundespräsident Horst Köhler am 07. März 2008.

9.) Kolbatz erhebt auch Urheberschutz für seine Erfindung mit der Bezeichnung: „Erfindung für einen Ersatz der Datenübertragungen bei Kommunikationssatelliten und bestehende  Sendeeinrichtungen mittels Datenübertragungsvorrichtung in Kraftfahrzeuge, Schiffe und anderen Fortbewegungsmittel“.

Aufgabe der Erfindung ist es, für die durch Terroranschläge, Kollision mit Weltraumschrott, starken Sonnenmagnetfeldern und moderner Kriegsführung gefährdeten Kommunikationssatelliten Ersatz zu schaffen und hierfür eine in Kraftfahrzeuge, Schiffe und andere Fortbewegungsmittel installierte Datenübertragungsvorrichtungen einzusetzen. Terroranschläge auf Kommunikationssatelliten + Manuskript "Pandemie 2020"

Kolbatz betreibt auch seit 1988 Forschung auf dem Gebiet „wie könnten Kriege unblutig verlaufen“ und setzt als Erster auf Mücken/Fliegen oder andere Insekten die mit Nanotechnik als Drohnen eingesetzt werden können. Auch eine Nutzung von Hirnströme zur Steuerung von Waffen wäre denkbar. Kolbatz vergleicht hier Gelähmte, die alleine durch Gedanken ihre Prothesen steuern können. Mücke/Fliegen/Insekten als Drohnen + bei Facebook + bei Facebook + bei Facebook + bei Facebook 

10.) Kolbatz betreibt Öffentlichkeitsarbeit und hat u.a. auch eine Petition beim Deutschen Bundestag für eine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge gegen "Terroranschläge auf Kommunikationssatelliten" eingereicht. Entsprechende Vorschläge für eine Vorsorge hat Kolbatz bereits erarbeitet und steht hiermit u. a. auch in Kontakt zu Bundesverteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg und US-Präsident Barack Obama  Petition an US-Congress und Präsident Barack Obama .

Mit Antrag bei dem Deutschen Bundestag veröffentlichte Kolbatz auch in seine Berichte als Erster über Terrorismusbekämpfung und Vorsorgemaßnahmen bei der Terrorabwehr bezüglich Drohnen. Hierbei wird u.a. auch auf seinen Vorschlag die Drohne gesetzlich als "Kriegswaffe" eingestuft und auf eine fremdzusteuernde vom Hersteller intrigierte „Notabschaltung“ verwiesen. Ein Großveranstalter würde dann z. B. bereits mit Anmeldung einen Generalcodes erhalten mit dem er per Handy eine bedrohliche Drohne abschalten/beeinflussen/umlenken kann. Es folgt eine Drohnenabwehr, z.B. durch Adler, Laeserkanone, Geschosse mit Fangnetze, Digitale Störsignale und mehr.

►►Die patentierte „Drohnenabwehr“ ist auch eine echte „Freund-Feind-Erkennung“!
►Im Kriegsfalle werden die eigenen Drohnen erkannt! Gegnerische Drohnen eliminiert und Kollateralschäden ausgeschlossen!.  

Siehe hierzu auch: « Forschungsprojekt Drohnenabwehr »
Lizenz-Objekt: Patentrechtlich geschützte Drohnenabwehr!

Auszug der Patentansprüchen:
2. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ist, dass Drohnen von Terroristen oder Kriegsgegner als Kriegswaffe benutzt wird.
3. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet ist, dass Drohnen mit „Schmutzige Bomben" (Dirty Bombs), Sprengbomben oder zur Spionage eingesetzt werden.
6. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1 und 2 und 3 und 4 und 5, dadurch gekennzeichnet ist, dass bei fehlender „Notabschaltung“ eine Drohnenabwehr, z.B. durch Adler, Laserkanonen, Geschosse mit Fangnetze, Digitale Störsignale und mehr angewendet wird.

5  Der eigene Atomschutzbunker  Der hauseigene Atomschutzbunker besteht aus einem Wohnbereich mit allen lebensnotwendigen Einrichtungen und für mindestens 4 Wochen Lebensmittel
und Trinkwasser.  


Für den Fall  einer  Patentverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung  mit einer
Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Beispiel: Video - "Drohnenabwehr"
https://youtu.be/Miw4SjjaslI

LINK - http://www.lehrfilme.eu/drohnenabwehr.htm

11.) Kolbatz veröffentlicht auch seine Arbeiten im Bereich "Mystisches - Wie sieht das Jenseits aus. Der Traum ,- die Sprache zwischen Seele und Individuum. Das Leben trägt die Handschrift der Seele!" Mystisches + Manuskript "Vision 2011"

11. A) „Sterbesoftware“ ist ein von Kolbatz erfundenes neues Word! - es bedeutet vom Sterbenden die Lebensleistung abgreifen und weiter verwerten - Ihr werdet es bald auch im Duden finden! Poolalarm Physik von Klaus-Peter Kolbatz
Auch hier findet "16.) Haftung durch Dritte" Anwendung.  top: 0px; margin-bottom: 0px;">

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