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GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN © 1994/2000 TEXT, BILD und VIDEO - Klaus-Peter Kolbatz , Titiseestr. 27, D-13469 Berlin ab
1.1.1994
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Allgemeines, Ausnahmen 1.
Bestelltes Bildmaterial wird ausschließlich zum Erwerb von
Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. 2.
Jede Nutzung und jede Weitergabe an Dritte bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung durch Herrn
Klaus-Peter Kolbatz.
Eine Zustimmungsverpflichtung besteht nicht. Für jeden Fall
der unberechtigten Veröffentlichung und der Weitergabe an
Dritte bleiben Schadensersatzforderungen vorbehalten. 3.
Abweichende Bedingungen, wie Fristen, Sperrvereinbarungen,
Garantieabnahmen etc., müssen auf dem 4.
Mündliche oder fernmündliche Sondervereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung. B.
Honorare, Gebühren, Kosten 1.
Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. 2.
Honorarsätze werden vor der Verwendung vereinbart. Sie richten
sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe und Aufmachung, die
vorher anzugeben sind. Ist keine Honorarvereinbarung getroffen, so
gelten im Zweifelsfall die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Fotomarketing (MFM). 3.
Honorarvereinbarungen gelten grundsätzlich nur für
die einmalige Veröffentlichung für den angegebenen
Zweck in einem einzigen Verlagsobjekt (o.ä.) und nur
für die erste Auflage in der Originalsprache. Jede weitere
Verwendung (Prospekt, Verlagswerbung, Klappentext, Rezension,
Nachdruck, Lizenzausgabe z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen) ist
erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. 4.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart
werden. 5.
Honorare werden spätestens bei Verwendung (Drucklegung,
Ausstrahlung etc.) fällig. 6.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. 7.
Für die Zusammenstellung einer Bildauswahl werden
Bearbeitungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des
entstandenen Arbeitsaufwandes ergeben. Sondervereinbarungen
können getroffen werden. Bearbeitungskosten werden bei
Verwendung des Bildmaterials angerechnet. 8.
Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen: Nach Aufwand ab
€ 20,- 9.
Werden unsere Vorlagen für Layout-Zwecke oder als
Skizzenvorlagen verwendet, so erheben wir eine Gebühr. C.
Verfügungsbeschränkungen, Haftung 1.
Bearbeitungen, Umarbeitungen Nachbildungen und Umgestaltungen anderer
Art, wie z.B. Fotomontage sind nur mit Genehmigung von Kolbatz gestattet. 2.
Eine Duplizierung unseres Materials ist nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen
Genehmigung. 3.
Personenbildnisse dürfen nur für Pressezwecke
verwendet werden. Der Verwender trägt die Verantwortung
für Veränderungen des mitgelieferten Textes. Er ist
verpflichtet die publizistischen Grundsätze des Deutschen
Presserates (Pressekodex) zu beachten. Freigabe für Werbung,
Verkaufsförderung, Merchandising sowie weiterer kommerzieller
Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung
der abgebildeten Personen sowie der unsrigen. Dies gilt ebenfalls bei
tendenzfremder oder textlicher Unterstellung. Bei Nichteinhaltung
dieser Regelung durch den Besteller ist er im Innenverhältnis
allein diesen etwaigen Dritten gegenüber
schadensersatzpflichtig. 4.
Jeglicher Weitervertrieb bedarf eines Sondervertrages. 5.
Es werden keine Schadensersatzansprüche übernommen,
die sich aus einer Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. D.
Urhebervermerk, Belegexemplar 1.
Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen
Vereinbarungen im übrigen stets die Bestimmungen des
Urheberrechts. 2.
Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne des § 13
Urheberrechtsgesetz wird stets verlangt und zwar in einer Weise, dass
kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur oder
Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. 3.
Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige
Belegexemplare gem. § 25 des Gesetzes über das
Verlagsrecht mit Anstrich kostenlos zu liefern. Die analoge Anwendung
des § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht
(Vorzugspreis) gilt als vereinbart. E.
Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz 1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials wird vorbehaltlich der 2.
Bei Unterlassung des Urhebervermerkes haben wir Anspruch auf einen
Zuschlag von 100% bezogen auf das Grundhonorar, soweit mit uns vor
Verwendung unseres Bildmaterials nichts anderes vereinbart wurde.
F. Schadenersatz bei gewerblicher Verwertung von Erfindungen/Programme und naturwissenschaftlichen Abfolgen von Herrn Klaus-Peter Kolbatz Kolbatz veröffentlicht eine Reihe von seinen Erfindungen/Programme, naturwissenschaftliche Abfolgen, Theorien und Visionen u.a. auch im Internet. Damit wird auch interessanter Stoff für Verlage, Buchautoren und Filmemacher zugänglich. Beispiele: Theorien und Visionen könnten sein 1.) Kolbatz ist Erfinder von "Energie an
Luftmoleküle" (Mikrowellenstrahlung) und stellt damit u.a.
auch eine Verbindung zum Klimawandel her. (Siehe hierzu auch 2.) Kolbatz
widerspricht der Treibhaustheorie bereits seit 1988 und fand heraus das
es keinen Treibhauseffekt geben kann, da Wärme ungehindert in
das Weltall entweichen kann. (Siehe
hierzu "Eingabe
an den Deutschen Bundestag"
3.) Kolbatz beansprucht Urheberrechte für alle Veröffentlichungen die auf technische Anlagen zur Abkühlung des Klimas hinweisen und/oder im Zusammenhang mit seinem Patent mit der Nr.: 20
2008 014 376.4 stehen könnten. 4.) Kolbatz ist Erfinder von "Energie an Luftmoleküle" (Mikrowellenstrahlung) und stellt eine Verbindung zwischen Haarp und der Eisschmelze in der Antarktis her. 5.) Kolbatz ist Erfinder der "Turbothermik" und
stellte nach seiner drei jährigen Forschung 2006 fest: " Künstliche Dünger sind
verantwortlich für sintflutartige Regenschauer".
6.) Bei dem Ausbruch des isländischen Gletscher-Vulkan Eyjafjallajökull konzentrieren sich alle Wissenschaftler (stand 15.04.2010), mit Ausnahme von Kolbatz, ausschließlich auf mögliche Klimafolgen durch die
Aschewolken. Dem
widerspricht Kolbatz entschieden und weist auf die gigantische
Dampf-Wolkenbildung durch den abschmelzenden Gletscher hin. werden auch hier Urheberrechte geltend gemacht. 7.) Kolbatz erarbeitet Dokumentationen/Filmmaterial und veröffentlicht diese auch im Netz auch unter "poolalarm", "pool-alarm", "klimaforschung". bei facebook, bei youtube.com und .myvideo.de oder ähnlichem. 7A.) Kolbatz ist Erfinder der weltweit Ersten Poolalarm-Anlage! - Durch die Forschungsergebnisse entstand die Grundlage für ein neues Branchenspektrum in der physikalischen Strömung unterhalb der Wasseroberfläche. - Jegliche Art von Sensoren oder mechanisch/elektrische Auslösevorrichtungen unterhalb der Wasseroberfläche fallen unter dem Urheberrecht/Patentrecht von dem Erfinder Klaus-Peter Kolbatz Diese Erkenntnisse waren dann auch die Voraussetzung für die späteren Tsunami-Forschungen. - Kolbatz erhebt sowohl für die Bezeichnung "Poolalarm" Urheberrechte als auch die uneingeschränkte Nutzung aus der Patentbezeichnung: "Im Wasserangeordnete Vorrichtung zur Überwachung von Schwimmbecken" Patentnummer 39 22 943. Der Urheberrechtsschutz besteht auch nach Erlöschen der Patentschutzrechte für alle Patente weiter und wird bei Zuwiderhandlung, gem. 16.) Haftung durch Dritte angewendet!. Die Lebensleistung digitalisieren und weiter verwenten. Patent. Nr.: 20 2019 000 605.2 - Patentinhaber: Klaus-Peter Kolbatz http://www.lehrfilme.eu/evolutionstheorie.htm#Patent http://www.lehrfilme.eu/evolution.htm Astrophysiker Stephen Hawking sagte, dass es keine langfristige Zukunft für unsere Spezies auf der Erde gibt. - http://www.lehrfilme.eu/evolution.htm#Zukunft - Drohnenabwehr - Kontrolle von Kriegswaffen - http://www.lehrfilme.eu/drohnenabwehr.htm Die "Sterbesoftware" im Gehirn http://www.lehrfilme.eu/sterbesoftware-kl.htm - Tiefseeforschung bei Kolbatz - http://www.klimaforschung.net/tiefsee.htm - Gesetz der Wellenphysik - Wissenschaft News in der Unterwasserphysik. In den Lehrbüchern unbekannt. Von den EU-Patentprüfern als „Sprungpatent“ bezeichnet und der Wissenschaft als „Vater der Unterwasserphysik“ angesehen!. - http://www.poolalarm.de/gutachten/wellenphysik.htm - ►Klimaschutz - Wirtschaft sympathisiert mit CO2-Steuer Ich übernehme in Europa und allen Industriestaaten die Patenschaft für alle Bäume. Die speichern CO2, das ich urheberrechtlich exklusiv verkaufe ►Minireaktor für Jedermann Zitat aus meinem Bericht von 1967: "Mein nächster Schritt ist, einen Minireaktor für Jedermann zu entwickeln der im Haus für Strom und Wärme sorgt, aber auch als Antrieb in Fahrzeuge eingesetzt werden kann. Mit der kalten Fusion sehe ich hier eine vielversprechende Zukunft." ! Bereits die unerlaubte Verbreitung inhaltlicher Abhandlungen aus dem von Kolbatz veröffentlichen Seiten ist eine Urheberechtsverletzung/Patentverletzung und wird wie folgt geahndet: Für den Fall einer Patentverletzung/Urheberrechtsverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung oder Entfenung mit einer Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 7B.) Mit Erteilung des US_Patents Nr. 5.093.650 hat Klaus-Peter Kolbatz den von ihm so benannte "house-alarm" für unter 300 US-Dollar hergestellt und weltweit exportiert. Die Alarmanlage ist die weltweit Erste kabellose Funk-Alarm-Anlage. Auch hier wird für den Fall einer Patentverletzung/Urheberrechtsverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung mit einer Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 8.) Kolbatz ist Urheber der "Handy-Smog-Steuer" 9.) Kolbatz erhebt auch Urheberschutz für seine Erfindung mit der Bezeichnung: „Erfindung für einen Ersatz der Datenübertragungen bei Kommunikationssatelliten und bestehende Sendeeinrichtungen mittels Datenübertragungsvorrichtung in Kraftfahrzeuge, Schiffe und anderen Fortbewegungsmittel“. Aufgabe der Erfindung ist es,
für die durch Terroranschläge, Kollision mit
Weltraumschrott, starken Sonnenmagnetfeldern und moderner
Kriegsführung gefährdeten Kommunikationssatelliten
Ersatz zu schaffen und hierfür eine in Kraftfahrzeuge, Schiffe
und andere Fortbewegungsmittel installierte
Datenübertragungsvorrichtungen einzusetzen. Kolbatz betreibt auch seit 1988
Forschung auf dem Gebiet „wie könnten Kriege
unblutig verlaufen“ und setzt als Erster auf
Mücken/Fliegen oder andere Insekten die mit Nanotechnik als
Drohnen eingesetzt werden können. Auch eine Nutzung von
Hirnströme zur Steuerung von Waffen wäre denkbar.
Kolbatz vergleicht hier Gelähmte, die alleine durch Gedanken
ihre Prothesen steuern können. 10.) Kolbatz betreibt
Öffentlichkeitsarbeit und hat u.a. auch eine Petition beim
Deutschen Bundestag für eine gesetzlich vorgeschriebene
Vorsorge gegen "Terroranschläge auf Kommunikationssatelliten"
eingereicht. Entsprechende Vorschläge für eine
Vorsorge hat Kolbatz bereits erarbeitet und steht hiermit u. a. auch in
Kontakt zu Bundesverteidigungsminister Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg
und US-Präsident Barack Obama Mit Antrag bei dem Deutschen Bundestag veröffentlichte Kolbatz auch in seine Berichte als Erster über Terrorismusbekämpfung und Vorsorgemaßnahmen bei der Terrorabwehr bezüglich Drohnen. Hierbei wird u.a. auch auf seinen Vorschlag die Drohne gesetzlich als "Kriegswaffe" eingestuft und auf eine fremdzusteuernde vom Hersteller intrigierte „Notabschaltung“ verwiesen. Ein Großveranstalter würde dann z. B. bereits mit Anmeldung einen Generalcodes erhalten mit dem er per Handy eine bedrohliche Drohne abschalten/beeinflussen/umlenken kann. Es folgt eine Drohnenabwehr, z.B. durch Adler, Laeserkanone, Geschosse mit Fangnetze, Digitale Störsignale und mehr. ►►Die patentierte „Drohnenabwehr“ ist auch eine echte „Freund-Feind-Erkennung“! Lizenz-Objekt: Patentrechtlich geschützte Drohnenabwehr! Auszug der Patentansprüchen: 2. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ist, dass Drohnen von Terroristen oder Kriegsgegner als Kriegswaffe benutzt wird. 3. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet ist, dass Drohnen mit „Schmutzige Bomben" (Dirty Bombs), Sprengbomben oder zur Spionage eingesetzt werden. 6. Vorrichtung zur Drohnenabwehr nach Anspruch 1 und 2 und 3 und 4 und 5, dadurch gekennzeichnet ist, dass bei fehlender „Notabschaltung“ eine Drohnenabwehr, z.B. durch Adler, Laserkanonen, Geschosse mit Fangnetze, Digitale Störsignale und mehr angewendet wird. 5 Der eigene Atomschutzbunker Der hauseigene Atomschutzbunker besteht aus einem Wohnbereich mit allen lebensnotwendigen Einrichtungen und für mindestens 4 Wochen Lebensmittel und Trinkwasser. Für den Fall einer Patentverletzung und/oder dem Zweck ähnlichen Bestimmung wird die unerlaubte Nutzung mit einer Geldstrafe von 20 Million EURO geahndet, unbeschadet der Haftung für entgangene Lizenzen und Gewinne. Die Zahlung ist unwiderruflich sofort nach bekannt werden fällig. Hiergegen kann innerhalb von 3 Werktagen mit nachvollziehbaren Nachweisen in schriftlicher Form Einspruch eingelegt werden. Danach ist der Rechtsweg ausgeschlossen. ►Beispiel: Video - "Drohnenabwehr" https://youtu.be/Miw4SjjaslI ►LINK - http://www.lehrfilme.eu/drohnenabwehr.htm 11.) Kolbatz
veröffentlicht auch seine Arbeiten im Bereich "Mystisches -
Wie sieht das Jenseits aus. Der Traum ,- die Sprache zwischen Seele und
Individuum. Das Leben trägt die Handschrift der Seele!" ![]() Auch hier findet "16.) Haftung durch Dritte" Anwendung. top: 0px; margin-bottom: 0px;"> IMPRESSUM: Verantwortlich für die Seite ist: Herr Klaus-Peter Kolbatz Titiseestr. 27 D-13469 Berlin |