Bei Stürmen Zelte und Wohnwagen verlassen, da aufgrund mangelnder Verankerung Umsturzgefahr besteht.
Sich nicht ins Freie begeben, da Gefahr durch herabstürzende Trümmer, Bäume oder elektrische Leitungen besteht. Unterschlupf in festen Gebäuden (Keller) suchen.
Nicht befestigte Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses im Garten befinden, in Sicherheit bringen (z. B. Mülltonnen, Wäsche, Blumenkübel, Werkzeuge usw.).
Fenster und Türen schließen. Wenn vorhanden, Rolläden oder Fensterläden schließen.
Fahrzeuge in Garagen abstellen. Keine Unterführungen benutzen, um Rettungskräften freie Zugangswege zu den Einsatzorten zu gewähren.
In Evakuierungszonen (beispielsweise in hurrikan- und tornadogefährdeten Gebieten Amerikas) bei entsprechender Warnung Haus oder Mobil Home verlassen und sich in sichere Zone begeben.
Wenn Sie von einem Schneesturm im Auto überrascht werden, bleiben Sie im Auto. Öffnen Sie das Fenster einen Schlitz weit. Durch Zufrieren der Fenster und Dichtungen kann sont der Sauerstoffaustausch unterbrochen werden.
Schutzmaßnahmen (Extreme Wetterereignisse)
Einhaltung von Bauvorschriften für hohe Windgeschwindigkeiten zur Verminderung
von Druck- und Sogkräften (Gebäudeaerodynamik).
Staatliche oder kommunal verordnete Landnutzungsbeschränkungen vor allem in Küstenbereichen und in topographisch exponierten Gegenden.
Schutz vor entwurzelten Bäumen in Hausnähe durch entsprechenden Abstand oder Zurückschneiden gebäudenaher Bäume auf höchstens Firsthöhe.
Stabile Dachkonstruktion und feste Verankerung im Mauerwerk mit Hilfe von Mauerankern, Schrauben und Metallbändern.
Vorratshaltung von Ersatzdachplatten und Folien zur temporären Vermeidung von Nässeschäden im Schadensfall.
Auslagern von Gütern, die durch herabfallende Gegenstände, wie z. B. Dachpfannen beschädigt werden können (z. B. Kraftfahrzeuge).
Abspannen von Masten, Antennen und Schornsteinen zur Verhinderung von langperiodischen Schwingungen.
Sperrung von besonders exponierten Straßenabschnitten und Brücken für große Lastwagen und Wohnanhänger bei Gefahr starker Windböen.
Umleiten des Flugverkehrs und Ausfliegen bzw. Unterstellen von Flugzeugen nach einer Hagelwarnung.
Abdecken von Glasflächen im privaten Bereich (Rolläden) und im Gewerbe, zum Beispiel bei Gewächshäusern (hagelsichere Glastypen).
Umrüstung auf hagelsichere Dächer durch Betondachpfannen, verstärkte Bleche oder Spezialfolien mit Kiesschüttung und Seitenabdeckung.
Unterstellen von Fahrzeugen in Garagen oder Unterführungen. Abdeckung des Fahrzeugs, wenn keine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden.
Auflösung von Freiluftveranstaltungen zum Schutz der Menschen und den auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen.
Unterbringung von Vieh und landwirtschaftlichen Geräten in Ställen und Scheunen.
Anbringen von Hagelschutznetzen bzw. -faltdächern über wertvolle landwirtschaftlichen Kulturen.